ANNE EBERHARD
PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE


KOSTEN

Aufgrund meiner Kassenzulassung darf ich Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Doch mein Behandlungsangebot richtet sich ebenfalls an privat Krankenversicherte, Beilhilfeberechtigte und Selbstzahler. 

Gesetzliche Krankenkversicherung:
Die Kosten für die Psychotherapeutischen Sprechstunden (max. 3) und die darauf folgenden probatorischen Sitzungen (max. 4) zu Beginn werden in jedem Fall übernommen, danach ist ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Dazu habe ich Formulare, die von Ihnen, Ihrem Arzt und mir auszufüllen sind. Dabei bin ich selbstverständlich behilflich.

Private Krankenversicherung und Beilhilfe:
Auch hier ist die Kostenübernahme in der Regel möglich, mitunter mit Zuzahlungen Ihrerseits. Bitte informieren Sie sich vorab über die Tarifbedingungen Ihres Versicherungsvertrags bzw. besorgen Sie die Beantragungsunterlagen (bitte in Papierform) am besten schon vor dem Erstgespräch. Die Rechnungstellung erfolgt durch mich an Sie persönlich gemäß GOP/GOÄ. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte (wie PKV oder Beihilfe) begleichen Sie mir diese in voller Höhe. 

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