ERSTE ABKLÄRUNG
Sie suchen einen Therapieplatz? Oder sind unsicher, ob eine ambulante Psychotherapie Ihnen helfen könnte, wie diese ablaufen würde oder welche Alternativen es geben könnte? Dann sollte eine erste Abklärung im Rahmen einer sog.
Psychotherapeutischen Sprechstunde
als möglichst zeitnahes Angebot an gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte erfolgen. Dauer: 50 Min. (bei Bedarf bis zu 3 x). Eine vorige telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich (siehe Kontakt). Eine Überweisung Ihres Arztes ist nicht erforderlich, bei gesetzlich Krankenversicherten jedoch die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte.
Ziele:
- erste orientierende Abklärung Ihres individuellen Behandlungsbedarfs
- diesbezügliche Beratung und Information, auch über mögliche Alternativen zu einer Psychotherapie
- ggf. Vermitteln von Informationen über Ablauf und Kostenübernahme im Rahmen Ihrer Krankenversicherung
Ein erster Sprechstunden-Termin bedeutet nicht automatisch, dass Sie auch einen festen Therapieplatz bei mir bekommen. Das Wahrnehmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde ist aber in der Regel Voraussetzung, um die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können. Ggf. besprechen wir natürlich gern, ob eine psychotherapeutische Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir im Anschluss möglich ist. Die zeitliche, fachlich-inhaltliche und nicht zuletzt persönliche Passung ist dafür unerlässlich.
Wenn Sie eine solche Sprechstunde bei mir wahrnehmen möchten, nehmen Sie bitte telefonisch zu den Zeiten meiner telefonischen Erreichbarkeit zu mir Kontakt auf.
Gesetzlich Krankenversicherten ist auch der "Patientenservice" der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz bei der Vermittlung solcher Termine behilflich: Tel. 116 117 oder 116117.app.
Übrigens: Als Psychotherapeutin unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht!